AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fa. Gitarrenbau Christoph Seewald

Für Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Fa. Gitarrenbau Christoph Seewald (in der Folge kurz „AN“) und dem Kunden (in der Folge kurz „AG“) gelten nachfolgende Allgemei- ne Geschäftsbedingungen.

2.) Angebot und Bestellung

Die Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag für die durch den AN selbst hergestellten Waren gilt als geschlossen, sobald der Auftrag vom Kunden unterschrieben wurde oder wir die schriftliche Auftragsbestätigung ver- sendet haben.

Für Handelsware: Ein Vertrag kommt erst bei Warenübergabe bzw. Warenversand zustande. Der AN behält sich die Annahme bzw. Durchführung von Bestellungen, insbesondere nach Maßgabe der vorhandenen Liefermöglichkeiten, vor. Darüber hinaus behält sich der AN vor, Bestellungen des AG abzulehnen bzw. nicht durchzuführen, insbesondere dann, wenn offene Rechnungen aus anderen Bestellungen des Kunden bestehen.

3.) Lieferung und Versand

Die seitens des AN verkaufte Ware stellt eine Holschuld dar. Der Kunde trägt daher die Kosten und das Risiko des Transportes. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich.

Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist der AN berechtigt, Erfüllung und Schadener- satz wegen der Verspätung zu begehren oder unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung den Rücktritt vom Vertrag erklären (§ 918 ABGB). Der Rücktritt vom Vertrag lässt den Anspruch auf Ersatz des durch verschuldete Nichterfüllung verursachten Schadens unbe- rührt (§ 921 ABGB).

Bei Versand von Waren hat der AG diese umgehend nach Empfangnahme auf Transportschä- den zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Verpackungsschäden müssen bei der Warenübernahme festgestellt und durch das Transportunternehmen schriftlich bestätigt werden.

4.) PreiseundZahlungsbedingungen

Alle vom AN genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich – sofern nicht anders aus- drücklich vermerkt – in Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Kostenvoranschläge werden ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit erstellt.

Rechnungen und Teilrechnungen des AN sind sofort bei Rechnungserhalt und ohne Abzug – insbesondere ohne Skontoabzug – und spesenfrei zur Zahlung fällig. Der AG ist nicht berech- tigt, wegen Beanstandungen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den AG im Eigentum des AN (Eigentumsvorbehalt).

Bei Zahlungsverzug ist der AN nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware vom AG zurückzuverlangen.

Der AG hat darüber hinaus die dem AN entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

5.) Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist

Der AG kann vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. der Lieferung bzw. Warenübergabe zurücktreten, wenn er den Vertrag im sogenannten Fern- absatz (Telefon, E-Mail, Internet) oder außerhalb der Geschäftsräume des AN geschlossen hat. Der AG hat innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zusammen mit der Ware eine Rücktrittserklärung an den AN zu schicken.

Vom Rücktrittsrecht ausgenommen sind neugebaute Instrumente als Sonderanfertigungen nach speziellen Kundenwünschen, reduzierte Waren, Aktionsartikel sowie gebrauchte Artikel. Im Falle einer Dienstleistung (z.B. Reparatur einer Gitarre) besteht das Rücktrittsrecht nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen worden ist.

Das Rücktrittsrecht gilt auch nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt wird oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnit- ten ist.

Im Falle eines Rücktritts wird der Kaufpreis an das seitens des AG bekannt gegebene Konto rücküberwiesen. Der AG trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware. Der AG muss für Schäden bzw. einen etwaigen Wertverlust der Ware aufkommen, wenn diese Schä- den bzw. der Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funk- tionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist.

6.) Gewährleistung

Die Ware ist nach der Übernahme unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach Übernahme un- ter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem AN mitzuteilen.

Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Mängel oder Schäden, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße Verwendung mit ungeeignetem Zubehör oder durch Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem vom AN nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommener Ware sowie Produkt- haftungsansprüche.page2image5815632

7.) Datenschutz

Der AG erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der AN die von ihm bekanntgege- benen Daten (Name, Titel, Adresse, Email, Telefon- und Mobilnummern) für Zwecke der Be- stellabwicklung und Kundenbetreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsgestützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht.

Der AG nimmt zur Kenntnis, dass er die oben genannte Zustimmungserklärung zur Ermittlung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit schriftlich mit Brief oder per E-Mail an den AN widerrufen kann.

Der AG stimmt dem Erhalt von Nachrichten des AN (per Post, Email – insbesondere Newslet- ter) über Produkte, aktuelle Angebote und sonstige unternehmensbezogene Informationen bis auf Widerruf zu.

8.) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des AN, Brandhofgasse 22, A-8010 Graz, als ausschließlicher Gerichts- standort wird Graz (BG Graz-Ost) vereinbart. Der AN ist jedoch berechtigt, den AG an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Der AN ist verpflichtet, die für die Betreibung unserer Ansprüche allenfalls angefallenen Mahn- und Inkassospesen sowie vorprozessuale Kosten zu ersetzen.